Leistung
Tun, was zählt.
Wenn es
ums Ganze geht, müssen die PS auf die Straße.
Von 0 auf 100 – vorausschauend, präzise, kraftvoll. Durchstarten,
alle Möglichkeiten ausschöpfen und den entscheidenden Vorsprung erringen.
Mehr bewegen, das Rennen machen, besser sein.
Beratung bei Greenfort
Einzigartige Leistungen für einzigartige Mandanten. Denken, handeln, lösen – innerhalb und außerhalb juristischer Kategorien, interkulturell und grenzüberschreitend, mit bestmöglicher Wertschöpfung. Unternehmerische Strategen, integre Interessensmanager, engagierte Sparringspartner – von konziliant bis knallhart, von unbeirrbar bis unorthodox. Die Dinge einfach, das Leben leichter machen. Wirtschaftsrechtliche Beratung, die gut tut.
Gesellschaftsrecht
Aktien-, GmbH- und Personengesellschaftsrecht › Konzernrecht › Unternehmensgründungen › strategische Unternehmens- und Konzernstrukturierung › Umwandlungsrecht › Restrukturierung › Gesellschafter- und Hauptversammlungen › Satzungsgestaltung › Squeeze-outs › Kapitalmaßnahmen › Unternehmensverträge › sonstige Grundlagenmaßnahmen › Unternehmens- und Konzernfinanzierung › Cash Pooling-Modelle › Nachfolgeberatung › gesellschaftsrechtliche Konfliktlösung › Managerhaftung › Vergütungs- und Beteiligungssysteme
Transaktionen
Unternehmensrecht
Privatisierungen › ÖPP-Transaktionen › öffentliche Hand › Vergabe- und Beihilferecht › Aufsichtsrecht › Außenwirtschaftsrecht › Genehmigungsverfahren › sonstige verwaltungsbehördliche Verfahren › Prozessführung › Luftverkehrsrecht › sonstiges Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Beratung zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) › DS-GVO-Implementierung › datenschutzkonforme Gestaltung von Geschäftsmodellen und Webauftritten (einschließlich Webshops) › datenschutzkonformer Einsatz von Technologien (z.B. Trackingtools und individualisierte Bewerbung von Kunden) › betriebliche Datenschutz-Compliance › Einbindung von Dienstleistern / Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen › Funktionsübertragungen / Outsourcing › Übermittlung von Daten in Drittstaaten › konzerninterner Datentransfer › Gestaltung von Datenschutz- und IT-Richtlinien › Betriebsvereinbarungen (z.B. zur Internetnutzung) › Compliance bei der Durchsuchung betrieblicher E-Mail-Accounts › Bring Your Own Device
Arbeitsrecht
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in individuellen und kollektiven Arbeitsstreitigkeiten › Personalabbau (Planung, Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan, Massenentlassungsanzeige, Ausspruch von Kündigungen etc.) › Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen › Gestaltung und Verhandlung von Tarifverträgen › Betriebsübergang › Outsourcing › Anstellungsverträge › Aufhebungsverträge › Bonuspläne, Beteiligungs- und sonstige Anreizprogramme › Geschäftsführer › Vorstände › Vergütungsregelungen im Finanzdienstleistungssektor › Arbeitnehmerüberlassung › Sozialversicherungsrecht › Betriebsverfassungsrecht › Mitbestimmungsrecht › Konfliktlösung.
Konfliktlösung
Prozesse vor staatlichen Gerichten › Schiedsverfahren › Schlichtung (Gütestelle Greenfort)› Mediation › Konfliktcoaching und Supervision › Verfahrenswahlberatung für das passende Konfliktlösungsinstrument › Mechanismen zur Streitvermeidung und Konfliktprävention › neutrale Konfliktevaluation im frühen Stadium (early neutral evaluation) › neutrale überprüfung von Verträgen auf Streitanfälligkeit › interessenorientierte Verhandlungsführung › Strategie und Taktik › Vermittlung, Moderation und Beratung bei Verhandlungen und Entscheidungs- und Veränderungsprozessen › Beratung und Begleitung bei der Implementierung von unternehmensinternen Konfliktmanagementsystemen › Beratung bei Konflikten zwischen Unternehmen, Organisationen und Institutionen, im Konzern, zwischen Gesellschaftern, innerhalb der Unternehmensführung, zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung, in Teams oder zwischen Mitarbeitern und Führungskräften › Verwaltungsverfahren und -prozesse.
Ansprechpartner
- Dr. Daniel Röder
- Dr. Jens-Wilhelm Oberwinter, LL.M.
- Prof. Dr. Mark Lembke, LL.M.
- Gunther A. Weiss, LL.M.
- Andreas von Oppen, LL.M.
- Dr. Carsten J. Angersbach, LL.M.
- Dr. Tim H. Sperling
- Dr. Annika Nielsen
- Dr. Pascal M. Ludwig
- Tobias Glienke, LL.M.
- Dr. Felix Ries, Maître en droit
- Viktoria Hermann
- Dr. André Fischels, LL.M.
Compliance
Compliance-Systeme › Compliance-Organisationen › Gestaltung, Aufbau und Einführung › national und grenzüberschreitend › konzernweite Systeme und Organisationen › Überprüfung und Verbesserung existierender Systeme und Organisationen › Compliance-Verstöße › Begleitung bei behördlichen Ermittlungen › Durchführung interner Untersuchungen › Durchsetzung von Haftungsansprüchen › Verteidigung von Organmitgliedern/Führungskräften › Korruptionsbekämpfung › Business Partner Compliance Tools › D&O-Versicherungsthemen › externe Compliance-Referenzfunktion › Whistleblowing-Modelle › Ombudsstelle.
Notar
Unternehmenskaufverträge › Immobilientransaktionen › Gesellschaftervereinbarungen › Share und Asset Deals › Haupt- und Gesellschafterversammlungen › Verschmelzungen › Spaltungen › Ausgliederungen › sonstige Struktur- und Kapitalmaßnahmen › Grundschulden › Bauträgerprojekte › Treuhandkonten › treuhänderische Verwahrung › modernste Technik › exzellenter Transaktionsservice.
Gütestelle
Greenfort ist staatlich anerkannte Gütestelle. Wir führen Schlichtungen in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten durch. Anträge können nach unserer Schlichtungsordnung unkompliziert vorab per E-Mail gestellt werden. Der Güteantrag hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) und ist regelmäßig eine kostengünstigere Alternative zum Mahnantrag.
Verglichen mit einem Gerichtsprozess ist ein Güteverfahren erheblich effektiver, schneller und günstiger. Außerdem ist der Verfahrensstoff nicht strikt auf den Streitgegenstand begrenzt. Dadurch eröffnet sich ein breites Spektrum an Lösungsmöglichkeiten, die sich an den tatsächlichen Interessen der Parteien orientieren können. Die Verhandlungen sind nicht-öffentlich und deshalb vertraulich.
Das Hessische Ministerium der Justiz hat Greenfort ermächtigt, die Vollstreckungsklausel gemäß § 797a ZPO zu erteilen. Vor der Gütestelle können deshalb vollstreckbare Vergleiche abgeschlossen werden. Unsere Schlichter zeichnen sich durch ihre Verhandlungs- und Konfliktlösungskompetenz aus.